Schulanmeldung: Gemeinde Gärtringen

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Schulanmeldung für die Grundschule (Klasse 1)

Kinder, die das sechste Lebensjahr bis zum 30. Juni vollendet haben, also ihren sechsten Geburtstag gefeiert haben, sind schulpflichtig und zum Besuch einer Grundschule verpflichtet.
Auf Antrag der Erziehungsberechtigten ist eine vorzeitige Aufnahme eines Kindes möglich, wenn der Entwicklungsstand zu erwarten lässt, dass das Kind mit Erfolg dem Unterricht folgen kann. 

Kinder, von denen bei Beginn der Schulpflicht aufgrund ihres geistigen oder körperlichen Entwicklungsstandes nicht erwartet werden kann, dass sie mit Erfolg am Unterricht teilnehmen, können um ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt werden. Die Zurückstellung bietet Eltern und Schule die Möglichkeit, individuell auf die Entwicklung des Kindes einzugehen.

Weitere Informationen:

KM-Broschüre Schulanfang (PDF-Datei)
Flyer "Informationen zum Schulanfang" (PDF-Datei)
Schulaufnahmebogen JHS Rohrau (PDF-Datei)

Infobereiche